Der Corona-Schnelltest sollte in 30 Minuten Klarheit schaffen und gratis sein. Er kostet Fr. 57.50 und wird vom Bund bezahlt, wenn diese Kriterien erfüllt sind: Akute Symptome und eine Meldung der SwissCovidApp oder eine ärztliche Anweisung. Seit dem 2. November 2020 dürfen auch Apotheken sogenannte Antigen-Schnelltests durchführen.
Doch mehrere Apotheken würden für den Test wesentlich mehr verlangen als vom Bund erlaubt sei. Dies hätten Recherchen von Kassensturz, der Sendung für Konsumentenschutz vom Schweizer Fernsehen SRF, ergeben. Bis zu 80 Franken werde verlangt für: Notfallzuschläge, Service- und Beratungspauschalen, Abend- oder Wochenendgebühren sowie Kosten für die schriftliche Bestätigung des Testergebnisses. Auch die beiden Krankenkassen-Verbände Santésuisse und Curafutura hätten bestätigt, dass zahlreiche Apotheken für den Corona-Schnelltest überhöhte Preise verlangen. Doch solche Zusatzkosten sind innerhalb der Testkriterien gar nicht erlaubt, sagte Jonas Montani vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber Kassensturz: «Wir haben den Schweizerischen Apothekenverband erneut informiert und klargestellt, dass solche Pauschalen nicht verrechnet werden dürfen.»
Apothekerverband rechtfertigt sich
Der Apothekerverband Pharmasuisse habe von den unerlaubten Abrechnungen Kenntnis. Verbandspräsident Fabian Vaucher rechtfertige diese Praxis damit, dass die Investitionen der Apotheken mit dem Tarif des Bundes nicht abgedeckt seien. Doch appelliere er nach der Intervention von Kassensturz an die Mitglieder, den überhöhten Betrag an die Kunden auszuzahlen. Vaucher ist auch im Rat der privaten Stiftung meineimpfungen, die den elektronischen Impfpass herausgeben soll - aber mit den dafür nötigen Daten im Verzug ist (Corona-Transition berichtete).
Einige Apotheken, darunter auch die Bellevue-Apotheke in der Stadt Zürich, hätten erklärt, dass sie nur bei symptomfreien Kunden einen höheren Preis verlangten. Also bei Selbstzahlern, die den Testkriterien des Bundes nicht entsprechen. Gemäss BAG dürften Schnelltests bei symptomfreien Personen hingegen gar nicht durchgeführt werden. Selbstzahler können gemäss BAG in Apotheken nur einen PCR-Test machen, welcher jedoch länger dauert und teurer ist. Gemäss Kassensturz hätten einige Apotheken – aber nicht alle – die Kosten für den Schnelltest jetzt auf die zulässigen Fr. 57.50 korrigiert.