Der Jurist Wilfried Schmitz hat gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel Strafanzeige wegen Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch gestellt. Dabei geht es um die aus seiner Sicht bewusst hingenommene Gefährdung der Bevölkerung durch Ausbau des neuen Mobilfunstandards 5G in Deutschland, ebenso wie um die Totalüberwachung infolge der verhängten Coronamaßnahmen.
Schmitz wirft der Kanzlerin der Bundsrepublik Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die Strafanzeige wurde Generalbundesanwalt Peter Frank in Karlsruhe zugestellt.
So heißt es in dem Dokument, das Corona Transition vorliegt:
«Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Felder im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern (EMF) - insbesondere hochfrequenter pulsierender EMF - ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur - wie ich nachfolgend nachweisen werde - unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.
Die Gefahren und Schäden der EMF-Belastung der Mobilfunk-Technologie, insbesondere der 5. Generation (5G) sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Einschlägige Datenbanken und diesbezügliche Literatur sind allen - oft frei bzw. kostenlos - zugänglich.
Nach dem sog. ’Vorsorgeprinzip (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.
Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht - in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen - zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann».
Schmitz beruft sich auf eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, darunter auch von amerikanischen Gesundheitsbehörden. Diese hatten im Tierversuch nachgewiesen, dass Mobilfunkstrahlen bei exponierten Ratten Krebs auslösten.
Die Anzeige richtet sich auch gegen die verhängten Coronamaßnahmen:
«Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell - in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien - so ziemlich alles erlaubt, um der ’Alternativlosigkeit’ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten».
Etwas weiter unten steht die gesamte Strafanzeige zum Herunterladen bereit.