Längst gaukeln Google & Co. den Patienten vor, die Digitalisierung sei komfortabel und erhöhe die Lebensqualität. Unerwähnt bleibt dabei oft, dass der Bürger immer gläserner wird, je mehr Daten er preisgibt. Bedenklich ist auch die Einführung von Sozialkreditsystemen nach chinesischem Vorbild. Die italienische Stadt Bologna etwa hat auf diesem Gebiet eine Pionierrolle eingenommen. Dort soll es in diesem Herbst an den Start gehen (wir berichteten hier und hier.)
Wie die Internetseite Ärzteblatt.de berichtet, hat die Europäische Kommission unlängst einen Entwurf für einen Gesundheitsdatenraum in der EU (European Health Data Space – EHDS) vorgelegt. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) habe dazu seine Bedenken geäussert.
Die vordergründig gute Idee, alle EU-Bürger sollten jederzeit im EU-Raum auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, berge bei genauerem Hinsehen das Risiko einer Entwicklung in Richtung «gläserner Bürger», so der Verband. Vor allem, weil der Vorschlag der Kommission mit der Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUid) verbunden sei, schreibt Ärzteblatt.de.
«Laut bvvp schafft eine europäische elektronische Patientenakte ein Datenvolumen in nie dagewesenem Ausmass. Noch sei nicht genau definiert, wer wann welche Daten in diese Akten stellen darf, soll oder gar muss.»
Dem Verband zufolge besteht ein gravierender Unterschied zwischen Laborwerten und Psychotherapiedaten oder gar Psychotherapieprotokollen und ähnlich sensiblen medizinischen Behandlungsdaten, lässt das Ärzteblatt.de wissen. Die Gesetzgebung müsse diesem Unterschied Rechnung tragen.
Besonders kritisch sehe der Verband das Vorhaben, pauschal pseudonymisierte Gesundheitsdaten ohne genaue Definition des entsprechenden Verfahrens für die Forschung freigeben zu wollen. Ärzteblatt.de zufolge wird gegen diese Form der Datennutzung in Deutschland derzeit Klage erhoben, da auch bei Pseudonymisierung der Daten ein Rückschluss auf die betroffene Person nicht ausgeschlossen sei. Laut bvvp schliessen sich Forschung und Schutz sensibler Patientendaten nicht aus. Nach Angaben von Ärzteblatt.de seien gute Schutzmassnahmen aber aufwendiger umzusetzen als die in der Verordnung vorgesehene einfache Pseudonymisierung.
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