Wer von den experimentellen Gen-Injektionen gegen «Covid» geschädigt ist, hat es nicht leicht. Die Verantwortlichen vermeiden es oft, einen Bezug zur «Impfung» herzustellen. Das macht es schwieriger, kompetente Hilfe zu bekommen. Das ist auch in der Schweiz der Fall.
Im Kanton Bern soll sich das nun ändern. Wie der Blick mit Bezug auf die Schweizer Nachrichtenagentur SDA berichtet, soll die Berner Kantonsregierung künftig die medizinische Versorgung von «Corona-Impfgeschädigten» garantieren. Dazu würden «Post-Vac-Sprechstunden» an den öffentlichen Spitälern und Therapie-Angebote «auf der Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse» gehören.
Entschieden hat das der Grosse Rat, wie der Blick verlauten lässt. Der Regierungsrat hätte die Forderung hingegen als erfüllt abschreiben lassen wollen.
Laut der Zeitung ging aus der Debatte hervor: Es gelte, ein Zeichen zugunsten der Betroffenen zu setzen. So habe etwa Sibyl Eigenmann (Mitte) festgestellt, dass Impfnebenwirkungen eine Tatsache seien, auch wenn viele nicht darüber reden wollten. Man dürfe das Problem nicht kleinreden, zitiert sie der Blick. Hannes Zaugg-Graf (GLP) sagte:
«Die Leute haben ein Recht darauf, dass man sie anhört und dass man ihnen hilft.»
Reto Zbinden (SVP) zufolge steht der Kanton in der Verantwortung, denn er habe «die Bevölkerung sehr zur Impfung ermuntert».
Weiter teilt der Blick mit, dass sich das Parlament mit 145 zu 1 Stimmen zudem dafür aussprach, eine kantonale Anlaufstelle für «Impfgeschädigte» und ihre Angehörigen zu schaffen. Ziel soll es sein, den Betroffenen auch zu helfen, Versicherungs- und Entschädigungsleistungen zu beantragen.
Der Zeitung zufolge hatten sich bereits am Montag rund 60 Opfer der Gen-Injektionen und ihre Angehörigen vor dem Rathaus versammelt, um auf ihre Notlage aufmerksam zu machen. Sie hätten geltend gemacht, dass die «Covid-Impfstoffe» in einer ausserordentlichen Lage als Massnahme im Kampf gegen die Pandemie eingesetzt worden seien. Somit brauche es nun auch ausserordentliche Massnahmen, was Impfnebenwirkungen betreffe.
Trotzdem keine Wiedergutmachung
Erst am Ende des Beitrags teilt der Blick mit, dass der Vorstoss auch einen kantonalen Fonds zur Wiedergutmachung von «Impfgeschädigten» forderte. Der Rat habe das mit 136 zu 13 Stimmen abgelehnt. Die Zeitung erläutert die Gründe dafür:
«Erstens wolle man aus finanzpolitischen Gründen keine Sonderkässeli, und zweitens sei es befremdend, von Wiedergutmachung zu sprechen. Dies würde ja ein schuldhaftes Verhalten des Kantons voraussetzen.»
Der Fonds hätte Zahlungen an Menschen leisten sollen, die sechs Monate oder länger an schweren Nebenwirkungen aufgrund der Covid-Injektionen litten, so der Blick.
Kommentare