Wer in Afghanistan von den Taliban akut bedroht wird und deshalb ein humanitäres Visum der Schweiz beantragen möchte, muss das in Pakistan oder im Iran tun. Die Schweizer Botschaft in Afghanistan ist geschlossen.
Die Schweiz prüft zwar jeden Einzelfall, ist aber bei der Ausstellung von humanitären Visa äusserst restriktiv. Der Verein AsyLex, der Asylsuchende vertritt, sieht das anders: «Das SEM hat sie (die Fälle) alle ziemlich pauschal abgewiesen.»
Das Bundesverwaltungsgericht schätzt nun die Lage so ein, dass zwangsweise Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen von Pakistan und Iran nach Afghanistan stattfinden könnten. In einem neuen Entscheid weist das Gericht das SEM an, einem ehemaligen afghanischen Staatsanwalt und dessen Familie humanitäre Visa auszustellen.
Zwar ist es schwierig, die Tragweite dieses Urteils einzuschätzen, aber diese neue Neubeurteilung dürfte für ziemlich viele Personen wichtig sein. Nämlich für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die es bis in ein Nachbarland schaffen.
Und dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Die Sowjetunion und die USA führten ab 1979 in Afghanistan einen Stellvertreterkrieg. Nach vielen Irrungen und Wirrungen zog US-Präsident Biden die letzten Truppen ab. Mit den Flüchtlingen muss sich aber jetzt Europa beschäftigen.
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