Am Landgericht Bochum liess sich Heinrich Habig am Mittwoch auf einen Vergleich ein. Der Arzt sitzt seit 14. Mai 2022 in Untersuchungshaft: Der Mediziner aus Recklinghausen soll gemeinsam mit seiner Frau Fatima circa 6000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Verhandelt wurden anfangs alle 589 «Impf»bescheinigungen, die nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, am 18. November 2021, ausgestellt wurden.
Am 29. Juni 2023 fällte die Vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping dann ein erstes Teilurteil über 207 Taten. Der 68-jährige Arzt wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Teilurteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da es von der Verteidigung angefochten wird. Trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht aufgehoben, da die Richterin von einer Fluchtgefahr ausgeht. Und die Verhandlung wurde über die restlichen Fälle fortgesetzt: Zeugen gehört, Impfpässe vorgelesen.
Erst vergangene Woche, am 24. August, bot die Richterin einen Vergleich an. Es geht dabei um 213 Fälle, zu denen Patienten ein Geständnis abgelegt haben. Der Arzt sollte eine Erklärung abgeben, dann wollte das Gericht die übrigen Fälle unter den Tisch fallen lassen. Habig wollte sich auf den Vergleich einlassen. Sein Anwalt Wilfried Schmitz hatte gegenüber Transition News noch erklärt: «Es sieht aktuell so aus, dass Heinrich Habig kommenden Dienstag oder Mittwoch freikommen könnte.»
Grosse Not und gesellschaftlicher Druck
Doch Habigs Freilassung scheint sich zu verzögern. «Er hat vorgetragen, dass er tatsächlich Impfzertifikate ausgestellt hat, ohne wirklich zu impfen. Und dass diese Patienten aus grosser Not und wegen des gesellschaftlichen Drucks zu ihm gekommen sind», so der Gerichtsreporter Heiko Grabowski auf Anfrage von Transition News. «Und Habig hat auch erklärt, dass er manchmal Angehörigen ein Impfzertifikat ausgehändigt hat, zum Beispiel für einen pflegebedürftigen Mann.»
Das Gericht wird nun prüfen, ob die Einlassung des Arztes so genügt. Am 14. September sollen letzte Beweisaufnahmen und Plädoyers stattfinden und am 21. September will die Richterin das Urteil verkünden. Zu den zwei Jahren und zehn Monaten sollen «noch ein paar Monate dazukommen», zitiert Grabowski die Vorsitzende Richterin. Es ist anzunehmen, dass Heinrich Habig noch am Tag der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Auch Fatima Habig liess sich auf einen Vergleich ein und erklärte dem Gericht, dass sie von den Vorgängen wusste. Sie soll zu sechs bis zwölf Monaten auf Bewährung plus Sozialstunden verurteilt werden.
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