Die Verhandlung gegen den Aktivisten Eduard Pröls fand am 22. Februar 2024 in einem bayrischen Gerichtssaal statt. Der politische Charakter des Prozesses war schnell klar, wie Pröls auf einem Facebook-Video nach dem Gerichtstermin mitteilte. Obwohl die Atmosphäre im Gerichtssaal nüchtern war, zeigten sich der Staatsanwalt und die Richterin – so der Eindruck von Pröls – überraschend höflich und freundlich.
Der Fokus lag nicht auf ihm als Einzelperson, sondern auf der Botschaft, die an andere gesendet werden sollte. Inkriminiert war eine auf Facebook geteilte Karikatur, mit der gezeigt wurde, wie Pädophile die LGBT-Ideologie als trojanisches Pferd nutzen, um sich gesellschaftsfähig zu machen.
Normalerweise hätten Verteidigung und Anklage die Möglichkeit gehabt, das Verfahren einzustellen, doch der Staatsanwalt lehnte dies ab. Er betonte, dass er keine Fälle mit LGBT-Bezug einstellen würde. Der Staatsanwalt präsentierte gemäss Pröls eine schockierende Interpretation der Zeichnung in seiner Anklageschrift, die nicht der Absicht von Pröls entspreche.
Trotz einer vom Staatsanwalt geforderten Geldstrafe von 9’000 Euro blieb das Gerichtsurteil mit 6’000 Euro deutlich unter diesem Betrag. Pröls’ Verteidiger plädierte auf Freispruch, doch die Richterin sprach ihn der Volksverhetzung schuldig. Das Strafmass ist immer noch erheblich, insbesondere angesichts der Natur des Verfahrens, das Pröls als politisch empfand.
Der Verteidiger argumentierte, es sei mit den Karikaturen keine Beleidigung und keine Diffamierung von LGTB-Leuten bezweckt und auch nicht erkennbar. Leider können die Karikaturen aus rechtlichen Gründen nicht publiziert werden. Es kann also hier lediglich über das Pro und das Contra berichtet werden.
Immerhin wurde vor Gericht angesprochen, dass es vielleicht wichtig sei, in diesem Bereich eine Grundsatzentscheidung zu erreichen, das heisst ein Leiturteil zu fällen, was geht und was nicht.
Trotz Kruzifix über der Richtbank fühlte aber Pröls nach seinen Angaben, dass er als unbescholtener Bürger unter dem Kreuz als negatives Vorbild dargestellt werde.
Kommentar Transition News
Dieser Prozess zeigt, dass selbst unter einem Kruzifix eine politisch motivierte Gerichtsverhandlung gegen die Ablehnung der LGBT-Ideologie möglich ist. Die zweite Instanz wird zeigen, ob das deutsche Rechtssystem diesem Fall eine gerechtere Wendung geben wird.
Es ist zu bezweifeln, dass es im wohlverstandenen Interesse der LGBT-Gemeinschaft ist, wenn ihre Lobby erreicht, dass ihre Bedürfnisse den Menschenrechten und insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäusserung übergeordnet werden. Das könnte eine üble Präjudizwirkung in anderen Bereichen haben.
Meinungsäusserungsfreiheit sollte ihre Grenzen haben, aber diese sollten weit gesteckt sein. Das Gesetz zur Volksverhetzung (Deutschland) und die Antirassismusstrafnorm (Schweiz) sollten wirklich nur bei grober Herabsetzung, Beleidigung und krass diskriminierenden Äusserungen gelten – so wie es zum Beispiel in der Schweiz bei der Abstimmungskampagne versprochen wurde.
Auffällig ist zudem, dass in Bezug auf die Kritik am christlichen Glauben und an christlichen Gemeinschaften sehr viel erlaubt ist, aber wenn es um die Kritik an den Forderungen der LGTB-Lobby geht, Gerichte sehr schnell zur Stelle sind.
Dass die Befürchtungen in der Sache von Pröls nicht aus der Luft gegriffen sind, haben wir hier, hier und hier gezeigt.
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