Wegen der während der «Pandemie» verhängten Massnahmen wird die spanische Menschenrechtsgruppe Liberum vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen den Regierungspräsidenten Pedro Sánchez und andere Behörden des Ministerrats einreichen. Zudem sind auf nationaler Ebene entsprechende Klagen gegen die autonomen Präsidenten geplant.
Die Klagen werden vom Liberum-Rechtsteam noch vor dem 15. Juli 2023 eingereicht werden. Zu den verschiedenen Straftaten, die laut Liberum untersucht werden sollten, gehören unter anderem:
- Tötungsdelikt (ART. 138 und ff. Strafgesetzbuch)
- Verletzung (ART. 147 ff. Strafgesetzbuch)
- Genetische Manipulation (ART. 159, 160.1, 162 ff. Strafgesetzbuch)
- Widerrechtliche Verhaftung (ART. 163 ff. Strafgesetzbuch)
- Nötigung (Art. 172 ff. Strafgesetzbuch)
- Betrug (Art. 248 ff. Strafgesetzbuch)
- Verschwörung (Art. 404 ff. Strafgesetzbuch)
- Veruntreuung (Art. 462 ff. Strafgesetzbuch)
- Verhältnismässigkeit (Art. 581 ff. Strafgesetzbuch)
- Genozid (Art. 607 und ff. Strafgesetzbuch)
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ART. 607 BIS et seq. Strafgesetzbuch)
«Wir werden von einer Gruppe von Psychopathen regiert, die unsere Grundrechte eingeschränkt haben, bis sie praktisch verschwunden waren. Sie haben alle möglichen Massnahmen gefördert und umgesetzt, die die Freiheit der Bürger beschnitten haben. Dazu gehören Todesprotokolle, Lockdowns, Quarantänen, Isolierungen, sanitäre Massnahmen, verdeckte Zwangsimpfungen und vieles mehr», schreibt Liberum.